Lösungsansätze
Wir sind zwar der Meinung, dass sich akademisches Ghostwriting durch eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse an den Hochschulen, in einigen Fällen, vermeiden ließe, wünschen uns aber darüber hinaus, dass der Gesetzgeber, durch eine bisher nicht dagewesene Initiative, den akademischen Ghostwriting-Agenturen sowie den dort angeschlossenen Ghost-Autoren das Geschäftsmodell verunmöglicht. In Zukunft soll es nicht mehr möglich sein, sich der eigenständigen wissenschaftlichen Leistungserbringung, durch das Abtreten des Aufwandes an einen externen Dienstleister, zu entziehen. Zudem setzen wir uns für die obligatorische Verwendung von Eidesstattlichen Versicherungen zur Beteuerung der Selbstständigkeit bei schriftlichen Leistungsnachweisen ein, welche die, an vielen Hochschulen nach wie vor üblichen und nicht strafbewehrten, Selbstständigkeitserklärungen oder ehrenwörtlichen Erklärungen flächendeckend ersetzen sollen.
→ Geschäftsmodell von Ghostwriting-Anbietern und Ghost-Autoren muss gesetzlich verunmöglicht werden
→ Eidesstattliche Versicherungen zur Beteuerung der Selbstständigkeit eines Leistungsnachweises
→ Bessere Verankerung der Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens im Lehrbetrieb der Hochschulen
→ Informationsmaterialien der Hochschulen sollen auch über die Folgen akademischen Ghostwritings aufklären
→ Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings
→ Ausbau der universitären Schreib-Coaching-Angebote
→ Verbesserung der Betreuungsverhältnisse